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Unsere Stiftergemeinschaft

Fördern Sie die Werte, die Ihnen wichtig sind.

Unsere Stiftergemeinschaft

Fördern Sie die Werte, die Ihnen wichtig sind.

Engagement ist keine Aufgabe, es ist eine Lebenseinstellung. Fördern Sie Ihr Herzensprojekt und werden Sie Stifterin oder Stifter.

Übersicht

Werte stiften kann so einfach sein

Für alles, was Ihnen am Herzen liegt

Zu Lebzeiten etwas bewegen, Verantwortung übernehmen, der Gesellschaft etwas zurückgeben oder ein Projekt fördern, das Ihnen wichtig ist. Mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Chemnitz machen wir es Ihnen einfach, Ihre persönlichen Stiftungswünsche umzusetzen. Dabei ist jede Stiftung so einzigartig wie Ihre Gründerin oder Ihr Gründer.

Für Ihre Region

Tun Sie Ihrer Heimat etwas Gutes und bringen Sie sich genau dort ein, wo Sie verwurzelt sind.

Vielseitige Möglichkeiten

Sie bestimmen die Art Ihres stifterischen Engagements: Spende, Zustiftung oder Ihre eigene (Unter-)Stiftung.

Stabilität

Ihr gestiftetes Vermögen bleibt vollständig erhalten. Lediglich die erzielten Erträge werden ausgeschüttet.

Individuell für Sie

Ihre Stiftung ist etwas Besonderes. Daher trägt sie auf Wunsch Ihren eigenen Namen.

Ihre Entscheidung

Sie bestimmen den Zweck, der mit den Erträgen aus Ihrer (Unter-)Stiftung gefördert wird.

Steuervorteile nutzen

Der Staat honoriert Ihren gesellschaftlichen Beitrag: Ihre Stiftungsbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden.

Ihre Möglichkeiten

Ihre Möglichkeiten mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Chemnitz

Mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Chemnitz machen wir es Ihnen einfach, Ihre persönlichen Stiftungswünsche umzusetzen. Gemeinsam mit anderen Menschen unterstützen Sie gemeinnützige Organisationen, die viel Positives auf unterschiedlichen Ebenen bewirken.
 
Gerne unterstützen wir Sie bei den Überlegungen zu Ihrer eigenen Stiftungsidee und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen, die für Sie passende Lösung. Das Schöne am Stiften und die Freude daran überlassen wir Ihnen, die Arbeit erledigen wir für Sie.

Die Sparkasse Chemnitz setzt seit vielen Jahren wirtschaftliche Impulse und fördert die ökonomische Entwicklung in der Region. Jährlich unterstützen wir mit unserer Stiftung Projekte und Aktivitäten, die einen unverwechselbaren Beitrag leisten – für die Region und für die Menschen, die hier leben.
Dieses Engagement möchten wir nicht nur fortführen, sondern mit Ihrer Hilfe ausbauen.
Lassen Sie uns gemeinsam Gutes tun.

Stiften und Spenden

Einfach Gutes tun.

Dauerhaft und in Ihrem Namen.

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Chemnitz ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts und für alle Bürger der Region offen.

Hier können Sie auf denkbar einfache und unbürokratische Weise Ihre eigene Stiftungsidee verwirklichen. Dies kann zu Lebzeiten oder im Todesfall per Testament erfolgen.
Unterschiedliche Wege führen Sie zum Ziel:

Spende

Bereits ab 1 Euro können Sie Ihr Herzensprojekt mit einer Spende unterstützen. Verwenden Sie dafür einfach nachfolgende Bankverbindung mit dem Verwendungszweck "Spende".

Zustiftung

Ab 1.000 Euro können Sie eine Zustiftung vornehmen. Wir beraten Sie gern zu passenden Stiftungen.

Unterstiftung

Ab 25.000 Euro können Sie Ihre eigene Unterstiftung mit eigenem Stiftungszweck gründen. Hierfür ist lediglich eine vertragliche Vereinbarung notwendig. Sprechen Sie uns gern an.

Bankverbindung

Empfänger: Stiftergemeinschaft der Sparkasse Chemnitz
IBAN: DE39 8705 0000 0714 9847 79
Verwendungszweck: Spende und Stichwort/Name des Stiftungsfonds

Hinweis: Sofern Sie für Spenden ab 300 Euro eine Spendenquittung von uns erhalten möchten, geben Sie bitte Ihre vollständige Adresse im Verwendungszeck mit an.

Ihre eigene Stiftung

In 10 Schritten zur eigenen Stiftung

1. Vermögensarten

In eine steuerbegünstigte Stiftung eingebrachtes Vermögen ist von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Lebzeitig eingebrachtes Vermögen kann darüber hinaus im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden. Verschiedenste Vermögensarten können zugewendet werden:

  • Geld
  • Wertpapiere
  • Immobilien
  • und vieles mehr.
2. Gründungszeitpunkt

Mit der Stiftergemeinschaft sind Sie vollkommen flexibel. Sie können Ihre Stiftung zu Lebzeiten errichten und aktiv gestalten. Das bietet Ihnen die Möglichkeit, die Stiftungsarbeit kennenzulernen und Anpassungen selbst vornehmen zu können. Möchten Sie lebzeitig kein Vermögen zur Gründung einer Stiftung aufbringen, kann dies natürlich auch testamentarisch geregelt werden. Ganz wie es zu Ihnen passt.

3. Namensgebung

Die Stiftung kann Ihren Namen oder den Ihres Lebenspartners tragen, sie kann an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Sie können auch einen Kunstnamen vergeben oder mit dem Namen auf den Stiftungszweck hinweisen.
Ein Name, der auf den Stiftungszweck hinweist, ist immer dann ratsam, wenn die Stiftung um Zuwendungen für die Sache werben soll.

4. Stiftungszweck

Ihre Stiftung kann regional, national oder international tätige Einrichtungen mit vielfältigen Zwecken unterstützen. Sie legen Ihren Stiftungszweck individuell fest. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse erlaubt es Ihnen außerdem Änderungen am Stiftungszweck vorzunehmen. Bei einer steuerbegünstigen Stiftung müssen die Erträge folgenden Zwecken zufließen:

  • gemeinnützig
  • mildtätig
  • kirchlich
5. Gremien

Das Kuratorium der Stiftergemeinschaft überwacht die ordnungsgemäße Stiftungsverwaltung durch die Treuhänderin und stellt den Jahresabschluss fest. Über die Sparkasse und das Kuratorium ist die Führung der Stiftung über das eigene Leben hinaus nach Ihrem Willen dauerhaft sichergestellt.
Für Stiftungen, die in der Öffentlichkeit wirken sollen und über einen breiten Stiftungszweck verfügen, kann es sinnvoll sein, als zusätzliches Gremium einen Stiftungsrat zu installieren. Dieser übernimmt Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit und entscheidet über die Verwendung der Stiftungsmittel.

6. Stiftungshorizont

Ob eine Stiftung für die Ewigkeit oder nur für eine bestimmte Dauer gegründet wird, hängt u. a. maßgeblich vom vorhandenen Stiftungsvermögen und dem verfolgten Stiftungszweck ab. Das Stiftungsvermögen kann nach Ihren Festlegungen vollständig oder anteilig verbraucht werden.
Eine Stiftung muss für mind. 10 Jahre bestehen.

7. Stifterrente und Grabpflege

Auch wenn die Stiftung grundsätzlich ihre Erträge ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwenden muss, können Sie abweichend verfügen, dass bis zu einem Drittel der Erträge Ihnen selbst oder einer von Ihnen benannten Person zu Gute kommt. Die Vereinbarung einer lebzeitigen Stifterrente kürzt den Sonderausgabenzug. Ebenso kann dieses Drittel auch zur Grabpflege und Ehrung des Andenkens genutzt werden.

8. Formalitäten

Die erforderlichen Stiftungsunterlagen werden von der Sparkasse und der Stiftungstreuhänderin nach Ihren Festlegungen individuell erstellt.

9. Gründung

Durch Unterschrift und Übertragung des Stiftungskapitals wird die Stiftung gegründet und kann ihre Arbeit aufnehmen. Sie werden regelmäßig über die Ergebnisse der Stiftungsverwaltung informiert und können – sofern gewünscht – aktiv in Ihrer Stiftung mitwirken.
Für die Errichtung braucht es nur wenige Unterschriften.

10. Letztwillige Verfügung

Mit einer lebzeitigen Gründung der eigenen Stiftung stellt sich die Frage, ob auch Vermögen aus dem eigenen Nachlass in die Stiftung fließen soll. Hierfür sollten rechtzeitig in einem Testament entsprechende Regelungen getroffen werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen hierfür Musterformulierungen zur Verfügung.
Zu beachten sind unter anderem Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Für die Gestaltung Ihres Testaments empfehlen wir, einen auf diesem Gebiet erfahrenen rechtlichen Berater hinzuzuziehen.

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner

Claudia Horn
Analystin Financial Planning

Telefon: 0371 99 2856
E-Mail: claudia.horn@spk-chemnitz.de

Raik Wolf
Private Banker

Telefon: 0371 99 2852
E-Mail: raik.wolf@spk-chemnitz.de

Robert Häntzschel
Private Banker

Telefon: 0371 99 2854
E-Mail: robert.haentzschel@spk-chemnitz.de

Beratungsort: Private Banking Center, Barbarossastraße 17, 09112 Chemnitz

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