Mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) von Deka Investments können Sie entspannt ein Vermögen aufbauen. Denn Sie profitieren dabei gleich von doppelter Power: Meist helfen Arbeitgeber und – unter bestimmten Voraussetzungen¹ – der Staat kräftig mit.
Gut zu wissen: Ab 2024 können noch mehr Menschen die staatliche Förderung erhalten. Denn die Einkommensgrenzen wurden verdoppelt.¹
Vertragslaufzeit | 7 Jahre |
Betrag | Ab 26 - 40 Euro regelmäßig (Bei geringerem VL-Arbeitgeber-Zuschuss kann die Rate durch eigene Leistungen aufgestockt werden) |
Verfügbarkeit | Während der Vertragslaufzeit können Sie nur eingeschränkt auf Ihr angespartes Vermögen zugreifen.2 Nach Ablauf dieser 7- jährigen Sperrfrist ist Ihr Vermögen flexibel verfügbar. |
Vielfach beteiligt sich der Arbeitgeber, indem er den VL-Betrag ganz oder teilweise übernimmt – bis zu 40 Euro im Monat. Dies kann freiwillig erfolgen oder im Tarifvertrag geregelt sein. Selbst, wenn das nicht der Fall sein sollte, können Sie durch Gehaltsumwandlung vermögenswirksam sparen. Das heißt, Ihr Arbeitgeber überweist regelmäßig einen Teil Ihres Gehalts direkt auf Ihren VL-Vertrag. Dazu ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet.
Falls Sie während der Vertragslaufzeit Ihren Arbeitgeber wechseln, kann der neue Arbeitgeber für Sie weiter sparen. Dazu benötigen wir lediglich die neuen Arbeitgeber-Daten.
Vom Staat werden Sie als Zulagenberechtigte oder Zulagenberechtigter zusätzlich mit 20 Prozent – bis zu 80 Euro – Arbeitnehmersparzulage pro Jahr belohnt.1
Mit einem VL-Anschlussvertrag nutzen Sie ganz bequem weiter den möglichen Arbeitgeber-Zuschuss und die mögliche staatliche Förderung. Dieser wird automatisch für Sie eingerichtet. So können Sie langfristig ein Vermögen aufbauen.
Rechenbeispiel zur Verdeutlichung der Funktionsweise von VL-Anschlussverträgen. Entwicklung von vier zeitlich aufeinander folgenden VL-Verträgen. 1. Vertrag: Eingang erste Rate Januar des 1. Sparjahres – 4. Vertrag: Eingang letzte Rate Dezember des 24. Sparjahres. Ablauf der Sperrfrist: zum Ende des 25. Jahres. Der VL-Bestand wurde jeweils nach Ablauf der Sperrfrist gehalten. Wiederanlage der Erträge, ohne Berücksichtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage. Beispielhafte Darstellung mit 25 Jahren Laufzeit, eingezahlter Betrag 40 Euro monatlich. Für die Berechnung wird eine durchschnittliche Wertentwicklung von 5 Prozent p. a. abgebildet. Das Ergebnis hat nur hypothetischen Charakter und stellt keine Prognose oder Garantie dar. Die verwendeten Daten und Ergebnisse sollen dazu dienen, die Funktionsweise des VL-Fondssparens zu verdeutlichen. Bitte beachten Sie: Die angegebene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Kapitalmarktbedingte Schwankungen während der Laufzeit der VL-Verträge wurden im Rahmen dieses Rechenbeispiels bzw. der Grafik nicht berücksichtigt.
Quelle: DekaBank, eigene Berechnungen
Stand: Januar 2024
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Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Es handelt sich um die wesentlichen Chancen und Risiken. Ausführlichere Informationen finden Sie im Verkaufsprospekt.
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¹ Der Arbeitgeber-Zuschuss stellt lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeitslohn dar. Zulagenberechtigt auf Antrag sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung (geltende Einkommensgrenzen ab 2024). Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage auf Antrag unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: November 2023. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen.
² Bei Verfügungen vor Ablauf der Sperrfrist ist zu beachten, dass ggf. Ansprüche auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage verfallen und Gebühren für die Vertragsauflösung anfallen.
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